Auslegung von Befehlen
Der Wehrsenat gibt in einer neuen Entscheidung aus September 2023 an,1 dass ein Befehl, der den Soldaten zur „Wahrnehmung“ eines Termins zur COVID-19- Impfung anweist, dahingehend zu verstehen sei, dass der Soldat angewiesen werde, den betreffenden Termin zur COVID-19-Schutzimpfung in der Impfstraße der Kaserne in der üblichen Form zu durchlaufen, d. h. dort zunächst ein Aufklärungsgespräch mit dem Impfarzt zu führen und sich im Fall der Feststellung der Impftauglichkeit durch den Impfarzt sodann der COVID-19-Schutzimpfung zu unterziehen habe.
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